Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz Fehler des Gerichts

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus.

Diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung so offenkundig falsch gewesen ist, dass ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems, nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte. In dem entschiedenen Fall erfolgte eine unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 38 13 vom 18.12.2013
Normen: FamFG §§ 17 Abs. 2, 113 Abs. 1 S. 2, 117 Abs. 1; ZPO §§ 85 Abs. 2, 233 d, 234 a, 338
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular