Gericht kann Namensgebungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen

Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind und können sie sich auf die Vergabe eines Namens für das Kind nicht einigen, so kann das Gericht die Namensgebungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.


Die Eltern des betroffenen Kindes, welche keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, konnten sich nicht darauf einigen, welchen zweiten Vornamen und welchen Nachnamen das Kind bekommen sollte. Der Vater wollte, dass sich aus dem Nachnamen des Kindes seine indischen Wurzeln ergeben. Das Amtsgericht hat der Mutter das Recht übertragen, den Nachnamen des Kindes zu bestimmen. Entscheidend war für das Gericht dabei, dass das Kind zusammen mit einer Halbschwester im Haushalt der Mutter lebte. Aus Sicht des Gerichts war es am besten, wenn das Kind denselben Geburtsnamen wie die beiden anderen Familienangehörigen, mit denen es in einem Haushalt lebt, hat. Insbesondere diene das der Festigung des Zusammengehörigkeitsgefühls zwischen der Mutter und den Halbgeschwistern. Das Interesse des Vaters an der Ersichtlichkeit der indischen Wurzeln, müsse hinter dem Interesse des Kindes zurücktreten.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 130 16 vom 20.02.2019
[bns]
 
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