Kindergeld kann auch noch nach Volljährigkeit gewährt werden

Kindergeld kann auch für ein erwachsenes, behindertes Kind gewährt werden.


Ein Gericht kann die Erwerbsfähigkeit eines Kindes anhand von Berichten und Stellungnahmen der behandelnden Ärzte beurteilen, wenn diese Gutachten im Gegensatz zu denen der Familienkasse schlüssig und nachvollziehbar sind.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei den ausschlaggebenden Gutachten um Parteigutachten handelt.
 
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil FG Rheinland-Pfalz 2 K 1851 18 vom 06.05.2020
[bns]
 
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