Anspruch auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung bei vorhandenem Wohnberechtigungsschein

Der Anspruch eines Vermieters auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung wird durch das Vorliegen eines gültigen Wohnberechtigungsscheines nicht ausgeschlossen.

Dabei endet das Recht des Mieters zur Zahlung einer reduzierten Miete sobald dieser einen Wohnberechtigungsschein nicht mehr fristgerecht vorlegen kann.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 12 10 vom 19.01.2011
Normen: BGB § 558 I; WoBindG § 5
[bns]
 
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