Urheberrechtsschutz für Gebäude

Wenn sie aus der Masse der üblichen Bauweise hervorstechen können grundsätzlich auch Wohngebäude unter den Schutz des Urheberrechts fallen.


Entscheidende Kriterien sind dabei die Proportionen, die Einbindung in das Gelände und die Umgebungsbebauung, eine konsequente Durchführung prägender Motive im Rahmen der Errichtung oder die Größe. Nicht relevant sind hingegen durch den Gebrauchszweck vorgegebene Gestaltungen.

Folglich ist die Frage nach einem urheberrechtlichen Schutz eines Bauprojektes eine Frage des Einzelfalls.
 
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil OLG KA 6 U 72 12 vom 03.06.2013
Normen: §§ 2 I, II, 97 UrhG
[bns]
 
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