BGH entscheidet über erhöhte Nebenkosten aufgrund von Leerständen

Darf ein Vermieter die Betriebskosten für eine Immobilie mit großem Wohnungsleerstand auf die übrigen Mieter im Objekt umlegen?Ja, urteilte der Bundesgerichtshof, stellte zugleich aber einen Rahmen für die Umlage dieser Betriebskosten auf.


Nach diesem Urteil darf der Vermieter die Kosten der Heizungs- und Warmwasseranlage selbst dann zu 50% den Mietern aufbürden, wenn die Anlage aufgrund eines hohen Leerstandes nicht mehr kostengünstig arbeitet. Das Gericht wies darauf hin, dass die zugrunde liegende Regelung eine Aufteilung zu 50% nach Wohnflächenanteilen und zu mindestens 50% nach Verbrauch vorsieht. Daran ändert grundsätzlich auch ein hoher Leerstand in einem Mietobjekt nichts.

Eine Ausnahme ist lediglich denkbar, wenn der gewählte Verteilungsschlüssel zu einer Belastung des Mieters führt, welche nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mehr tragbar ist. Da der Vermieter im zugrunde liegenden Fall mit je 50% schon den für den Mieter günstigsten Schlüssel wählte, kam eine weitere Begrenzung aber nicht mehr in Frage. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass eine Nachzahlung von mehr als 1.400 Euro für eine 50 qm kleine Wohnung einerseits hoch erscheint, andererseits für einen Mieter aber nicht als völlig überzogen einzustufen ist.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VIII ZR 9 14 vom 10.12.2014
Normen: § 8 I HeizkostenV
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular