Vorkaufsrecht auch bei Realteilung

Mieter haben auch bei der Realteilung ein Vorkaufsrecht.

Mieter eines Reihenhauses haben bei der Realteilung des Grundstücks ebenso ein Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz wie bei der Begründung von Wohnungseigentum. Vom Bundesgerichtshof wurde die entsprechende Gesetzeslücke im Wege der Analogie geschlossen, nachdem die Interessenlage in beiden Fällen vergleichbar ist. Entsprechend kann der Mieter einen bereits mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrag "an sich ziehen" und selbst das Eigentum an dem bisher nur gemieteten Grundstück oder Mietobjekt erwerben.

 
[mmk]
 
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