Harten Strafen für Berliner U-Bahn-Schläger
Wegen versuchten Mordes bzw.
gefährlicher Körperverletzung wurden vier Jugendliche zu Jugendstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt.
Immer wieder Sorgen in jüngerer Zeit massive Gewaltattacken in U-Bahnen für Schlagzeilen in der bundesweiten Presse. Ein solcher Vorfall ereignete sich auch im Februar diesen Jahres an in einem Berliner U-Bahnhof. Das Opfer wurde dabei so massiv von den Angreifern attackiert, das es bewusstlos wurde und schwerste Kopfverletzungen erlitt. Desweiteren entwendeten die Täter dem Opfer auch noch sein Handy und Bargeld. Einen Begleiter des Mannes misshandelten sie ebenfalls schwer. Gestoppt werden konnten sie erst durch das Eingreifen eines beherzten Passanten. Als Motiv nannten die Täter "Hass auf Deutsche" und bekamen hierfür die entsprechende Quittung vom Gericht.
Einen Teil der Taten wertete das Gericht als versuchten Mord, einen Teil als gefährliche Körperverletzung. Nach Auffassung des Gerichts handelten sie ohne jeden Anlass, wollten einfach ihre Lust zur puren Gewalt ausleben. Zwei der Angeklagten hatten die Zeit in der Untersuchungshaft dazu genutzt, weitere Körperverletzungen zum Nachteil von Mitgefangenen zu begehen, was das Gericht in seinem Urteil berücksichtigte.
Immer wieder Sorgen in jüngerer Zeit massive Gewaltattacken in U-Bahnen für Schlagzeilen in der bundesweiten Presse. Ein solcher Vorfall ereignete sich auch im Februar diesen Jahres an in einem Berliner U-Bahnhof. Das Opfer wurde dabei so massiv von den Angreifern attackiert, das es bewusstlos wurde und schwerste Kopfverletzungen erlitt. Desweiteren entwendeten die Täter dem Opfer auch noch sein Handy und Bargeld. Einen Begleiter des Mannes misshandelten sie ebenfalls schwer. Gestoppt werden konnten sie erst durch das Eingreifen eines beherzten Passanten. Als Motiv nannten die Täter "Hass auf Deutsche" und bekamen hierfür die entsprechende Quittung vom Gericht.
Einen Teil der Taten wertete das Gericht als versuchten Mord, einen Teil als gefährliche Körperverletzung. Nach Auffassung des Gerichts handelten sie ohne jeden Anlass, wollten einfach ihre Lust zur puren Gewalt ausleben. Zwei der Angeklagten hatten die Zeit in der Untersuchungshaft dazu genutzt, weitere Körperverletzungen zum Nachteil von Mitgefangenen zu begehen, was das Gericht in seinem Urteil berücksichtigte.
Landgericht Berlin, Urteil LG B 234 Js 828 11 vom 21.12.2011
Normen: §§ 212, 22, 224 StGB