Freiheitsstrafen für das Ausspähen von Kartendaten

Zu Freiheitsstrafen zwischen 2 Jahren und 4 Monaten und 5 ½ Jahren wurden drei Rumänen wegen des Ausspähens von Kartendaten mit manipulierten Vorsatzlesegeräten an Bankautomaten verurteilt.


Die drei Angeklagten waren Teil einer größeren, arbeitsteilig organisierten Gruppe, die durch auf Geldautomaten aufgesetzte Lesegeräte in der ganzen Bundesrepublik Bankdaten ergaunerte. Diese wurden sodann auf Kartenrohlinge überspielt und mittels der ebenfalls erbeuteten PIN-Nummern im Anschluss daran unter anderem in Italien, Mexiko, Großbritannien, Kenia und Bulgarien Barabhebungen vorgenommen. Der angerichtete Schaden belief sich dabei auf mehr als 300000 Euro. Die geständigen Angeklagten entschuldigten sich in ihrem Schlusswort für ihr Handeln.
 
Landgericht Gera, Urteil LG G 820 Js 14093 10 vom 10.10.2011
Normen: §§ 152 a I, 152 b I, II StGB
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular