Vortäuschen eines Alibis führt nicht zu höherer Strafe

Wer im Rahmen seiner Verteidigung ein Alibi vortäuscht, kann deshalb nicht mit einer höheren Strafe belegt werden.


Hierauf wies der Bundesgerichtshof im Fall eines wegen Raubes und weiterer Straftaten verurteilten Angeklagten hin. In der grundlosen Begehung der Tat und dem Vortäuschen eines Alibis sah das Landgericht in Bremen strafschärfende Gründe.

Hierbei handelte es sich jedoch um prozessual zulässiges Verteidigungsverhalten, wie der BGH befand. Die Grenze zulässigen Verteidigungsverhaltens sei selbst dann nicht überschritten, wenn der Angeklagte durch ein solches Vorgehen den Tatverdacht auf sonstige mögliche Täter lenken wollte.

Vor diesem Hintergrund verwies der BGH das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück an das Landgericht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 5 StR 453 12 vom 09.10.2012
Normen: § 46 StGB
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular