Rekord-Schmerzensgeld für Vergewaltigungsopfer
Das Landgericht Wuppertal hat einen Vergewaltiger zur Zahlung von 100.
000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer verurteilt.
Vorab: Ein Schmerzensgeld soll neben dem Sühnecharakter für den Täter auch dazu dienen, dem Opfer eine gewisse Entschädigung für körperliche oder seelische Schäden zukommen zu lassen. Bei einer Vergewaltigung konnten die Opfer bis dato je nach schwere des Falls mit maximal 50.000 Euro als Ausgleich für das erlittene Leid rechnen. Mit seinem aktuellen Urteil verdoppelte das Landgericht diese Höchstsumme.
Das zum Tatzeitpunkt schwangere Opfer war als 16jährige von dem Täter entführt, mehrere Tage gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Dabei war der Täter mit äusserster Brutalität vorgegangen, hatte das Opfer massivst eingeschüchtert und sich auch nicht durch die Schwangerschaft von seinem Handeln abbringen lassen. Reue zeigte er nicht. Bereits zu mehr als zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, sieht er sich nun mit dem Urteil der Wuppertaler Richter konfrontiert.
Zur Begründung dieser Rekordsumme verwiesen diese auf das brutale Tatgeschehen. Dabei ist es trotz des angeblichen Wohlstands des Täters fraglich, ob das Opfer die Summe jemals erhalten wird. Denn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Täters ist aufgrund der Inhaftierung und der Verfahrenskosten natürlich beschränkt, zumal sein Anwalt schon den Gang vor das Oberlandesgericht ankündigte.
Vorab: Ein Schmerzensgeld soll neben dem Sühnecharakter für den Täter auch dazu dienen, dem Opfer eine gewisse Entschädigung für körperliche oder seelische Schäden zukommen zu lassen. Bei einer Vergewaltigung konnten die Opfer bis dato je nach schwere des Falls mit maximal 50.000 Euro als Ausgleich für das erlittene Leid rechnen. Mit seinem aktuellen Urteil verdoppelte das Landgericht diese Höchstsumme.
Das zum Tatzeitpunkt schwangere Opfer war als 16jährige von dem Täter entführt, mehrere Tage gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt worden. Dabei war der Täter mit äusserster Brutalität vorgegangen, hatte das Opfer massivst eingeschüchtert und sich auch nicht durch die Schwangerschaft von seinem Handeln abbringen lassen. Reue zeigte er nicht. Bereits zu mehr als zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, sieht er sich nun mit dem Urteil der Wuppertaler Richter konfrontiert.
Zur Begründung dieser Rekordsumme verwiesen diese auf das brutale Tatgeschehen. Dabei ist es trotz des angeblichen Wohlstands des Täters fraglich, ob das Opfer die Summe jemals erhalten wird. Denn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Täters ist aufgrund der Inhaftierung und der Verfahrenskosten natürlich beschränkt, zumal sein Anwalt schon den Gang vor das Oberlandesgericht ankündigte.
Landgericht Wuppertal, Urteil LG W 16 O 95 12 vom 05.02.2013
Normen: §§ 253, 823 BGB