Haftstrafe für Zahnarzt
Weil er einer Patientin ohne deren Einwilligung elf Zähne im Oberkiefer zog wurde ein Zahnarzt neben einem zweijährigen Berufsverbot auch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Es dürfte ein böses Erwachen aus der Vollnarkose gewesen sein, als die Patientin den Verlust ihrer Zähne feststellte. Denn nach der gerichtlichen Feststellung bestand bei mindestens fünf Zähnen nicht einmal eine medizinische Notwendigkeit für die Entfernung. Auch die Folgebehandlung soll nicht den medizinischen Standards entsprochen haben. Unter anderem aufgrund der bereits im Vorfeld unzureichenden Diagnose sah das Gericht deshalb keinen Anlass, den einschlägig vorbestraften und inzwischen insolventen Zahnarzt noch mit Milde zu behandeln.
Landgericht Stendal, Urteil LG SDL 510 Ns 137 12 vom 22.03.2013
Normen: §§ 223, 70 StGB