Mehrstündiges Einsperren eines Demonstranten in einem Gefangenentransporter rechtswidrig

Das über mehrere Stunden andauernde Festhalten eines Demonstranten in einem Polizeibus ist rechtswidrig, wenn eine weniger einschneidende Form der Freiheitsentziehung möglich gewesen wäre.


Im Rahmen einer unangemeldeten Demonstration gegen ein Treffen von Gebirgsjägern wurde der Kläger von der Polizei in Gewahrsam genommen. Diese ging davon aus, dass der Betroffene auch am Folgetag eine ebenfalls nicht genehmigte Demonstration durchführen wollte, weshalb man sich für diese Maßnahme entschloss. In der Folge wurde er nur für kurze Verhöre aus dem Transporter geholt und erst nach mehreren Stunden in eine Polizeidienststelle gebracht, wo er die Nacht in einer Zelle verbrachte. Insbesondere in seinem Festhalten in dem Polizeibus sah der Betroffene eine ungerechtfertigte Freiheitsentziehung und wandte sich deshalb erfolgreich an das Gericht.

Dieses beurteilte die Unterbringung in der nur 77 x 95 cm kleinen Buszelle als unzumutbare und extreme Form der Freiheitsentziehung, welche einen unverhältnismäßigen und schweren Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellen würde. Da der Betroffene auch zu einem früheren Zeitpunkt in die Zelle der Polizeidienststelle gebracht hätte werden können, sei eine Rechtfertigung nicht erkennbar, die Maßnahme damit rechtswidrig.
 
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil VGH BY 10 B 08 2849 vom 27.01.2012
Normen: Art. 1 I, 2 I, II, 19 IV GG
[bns]
 
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