Widerstand gegen Polizeibeamte kann teuer werden
Wer Polizeibeamten Widerstand leistet, sieht sich nicht nur mit einem Strafverfahren konfrontiert, sondern muss unter Umständen auch für erforderliche Folgekosten der Widerstandshandlung aufkommen.
Vorliegend hatte ein 27 Jahre alter Mann einen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle tätlich angegriffen. Der Polizist erlitt eine Handverletzung, musste ärztlich behandelt werden und konnte acht Wochen nicht arbeiten. Die hierdurch entstandenen Kosten von fast 7000 Euro forderte das Land Sachsen-Anhalt, als Dienstherr des Polizisten, von dem Angreifer zurück. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Forderung.
Denn drei vernommene Zeugen bestätigten das rechtmäßige Verhalten des Polizisten, weshalb es sich um eine rechtswidrige Verletzung des Beamten handelte. Da durch eine Straftat verursachte Schäden grundsätzlich durch den Täter zu ersetzten sind, hat der junge Mann dem Land die angefallenen Kosten zu erstatten.
Landgericht Magdeburg, Urteil LG MD 10 O 1751 12 vom 03.01.2013