200.000 Euro Schmerzensgeld nach Diskoschlägerei
Dem Täter dürfte angesichts dieses Urteils sicherlich unwohl in seiner Haut geworden sein, auch wenn man bezweifeln mag, ob diese Summe das Opfer tatsächlich für sein anhaltendes Leid entschädigen kann.
Vor einer Disco unvermittelt mit Faustschlägen gegen den Kopf traktiert, hatten die mindestens drei Schläge weitreichende Folgen:
br>Bis heute leidet das Opfer unter einer deutlichen Sprachstörung, einer Aufhebung der Feinmotorik in der rechten Hand und einer Spastik im rechten Bein. Hinzu kommen Gedächtnisstörungen und Störungen der affektiven Kontrolle.
Vor dem Hintergrund dieser gravierenden Dauerschäden ging das Oberlandesgericht sogar noch über die, in der Vorinstanz zugebilligten, 170.000 Euro hinaus.
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil OLG OL 12 U 130 13 vom 07.01.2014
Normen: § 253 II BGB