Augen auf bei der Taxiwahl

Wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilte das Berliner Amtsgericht einen Taxifahrer zu drei Jahren Haft, nachdem er von Hauptstadttouristen nicht nur Wucherpreise verlangt hatte, sondern diese auch teilweise um ihr Geld betrog.


Wer schon öfters mit einem Taxi in einer fremden Stadt unterwegs war, kennt sicherlich das Gefühl, dass der gewählte Taxifahrer nicht unbedingt die kürzeste und günstigste Route wählt, um seinen Fahrgast an das gewünschte Ziel zu bringen. Regelmäßig bleibt dem ortsunkundigen Fahrgast keine andere Wahl, als das subjektiv zu hoch empfundene Beförderungsentgelt zu zahlen.

Ein Berliner Taxifahrer sprengte bei seiner "Preisgestaltung" jedoch jeden Rahmen, weshalb ein strafrechtliches Verfahren mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe für ihn endete.

Unter anderem hatte er Touristen für eine Strecke von 10 km fast 300 Euro abgenommen oder sich des sogenannten Wechselgeldtricks bedient, bei welchem er vom Fahrgast eine 50-Euro-Note entgegen nahm, danach aber behauptete, dieser hätte ihm nur zehn Euro gegeben. Obgleich schon unter Bewährung stehend, hinderte ihn selbst das bereits laufende Ermittlungsverfahren nicht an dem Betrug weiterer Fahrgäste.
 
Amtsgericht Tiergarten, Urteil AG B 213 27 13 vom 20.02.2014
Normen: § 263 StGB
[bns]
 
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