Alkoholabgabe an Jugendliche kann strafbar sein
Führt die Abgabe von Alkohol an Minderjährige zu einer Alkoholvergiftung, muss der Verkäufer mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen.
Diese Erfahrung musste der Betreiber eines Internetcafes machen, nachdem er zwei 15 Jahre alten Mädchen Wodka verkauft hatte. Diese betranken und erbrachen sich und mussten in der Folge wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt werden.
Nachdem das Amtsgericht den Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Das Landgericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Der Mann handelte mit der Abgabe objektiv pflichtwidrig, zumal ihm die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bekannt waren. Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass die beiden Jugendlichen den Alkohol freiwillig konsumierten. Vor dem Hintergrund seiner einschlägigen Vorbelastung war der Angeklagte dementsprechend zu sechs Monaten Haft zu verurteilen.
Landgericht Detmold, Urteil LG Detmold 4 Ns 41 Js 398 12 vom 28.08.2013
Normen: § 229 StGB