Berliner Schönheitschirurg muss in Haft

Fünf Jahre und vier Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge lautete das Urteil gegen einen Chirurgen, der nicht nur die erforderliche Aufklärung einer Patientin unterließ, sondern die Operation auch ohne den nötigen Anästhesisten durchführte.


Zweck der ambulanten Operation war eine Bauchstraffung, zu deren Durchführung sich die 60 Jahre alte Frau in die Hände des erfahrenen Operateurs begeben hatte. Während der OP kam es zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Trotz dieses Umstands alarmierte der Arzt stundenlang keine Rettungskräfte. Die Frau verstarb 12 Tage nach der OP infolge der aufgetretenen Komplikationen. Eine Erklärung für sein Verhalten gab der Arzt vor Gericht nicht.

Neben der durch das Landgericht verhängten Freiheitsstrafe bestätigte der Bundesgerichtshof auch das gegen den Arzt verhängte vierjährige Berufsverbot.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 5 StR 51 14 vom 10.03.2014
Normen: § 227 StGB
[bns]
 
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