Schüler zu Facebook-Verbot verurteilt

Über Facebook und WhatsApp bedrohte ein Schüler junge Mädchen, zwang sie zu sexuellen Handlungen vor der WebCam, erpresste Nacktfotos und veröffentlichte diese, weshalb das Amtsgericht München ihn zu einer Bewährungsstrafe verurteilte und ihm ein Internetverbot auferlegte.


Es war ein regelrechter ''Cyber-Missbrauch'', welchen der 21 Jahre Schüler über soziale Netzwerke betrieb. Willkürlich beleidigte, bedrohte und erpresste er mehrere, ihm nur über das Internet bekannte Mädchen. Mit perfiden Drohungen gelang es ihm, den Mädchen Nacktfotos abzupressen. Eine zwang er sogar dazu, sich selbst zu befriedigen und ihn mittels ihrer Handycamera daran teilhaben zu lassen. Die Bilder und Videos veröffentlichte er im Internet, bezeichnete die Mädchen als ''Huren'' und veröffentlichte dazu ihre Telefonnummern. Die psychischen und gesellschaftlichen Folgen schien der Angeklagte auch im Prozess nicht ganz zu begreifen.

Das Gericht verurteilte den jungen Mann deshalb zu zwei Jahren Haft, gab ihm jedoch die Möglichkeit sich in den nächsten sechs Monaten zu bewähren:

So muss er vier Wochen in Dauerarrest, soziale Arbeit verrichten, eine Sexualtherapie beginnen und den Opfern ein Schmerzensgeld zahlen. Darüber hinaus muss er seine Accounts in sozialen Netzwerken löschen und muss diese in den nächsten sechs Monaten meiden.
 
Amtsgericht München, Urteil AG München 1013 LS vom 24.03.2014
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular