Ursprünglich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, verbrachte der geistig behinderte Ulvi K. die letzten elf Jahre in Gefangenschaft. Seinerzeit hatte er in der Obhut der Polizei ein Geständnis abgelegt, dieses später jedoch widerrufen.
Die Zweifel in diesem erneuten Verfahren an der Schuld von Ulvi K. wurden immer größer, zumal sich der Verdacht erhärtete, dass das seinerzeitige Geständnis dem behinderten Mann durch die ermittelnden Polizisten vorgegeben worden war. Neben diesem Umstand existierten auch keine Sachbeweise für eine Täterschaft von Ulvi K., weshalb das Gericht ihn freisprach.
Zwischenzeitlich wird gegen zwei andere Tatverdächtige ermittelt, weshalb die Hoffnung bleibt, dass das Verschwinden des Mädchens doch noch aufgeklärt werden kann.