Cannabisanbau im Einzelfall legal
Der Anbau von Cannabis für den Eigenkonsum kann im Einzelfall aus therapeutischen Gründen legal sein.
Das Cannabis nicht nur eine berauschende Wirkung hat, sondern bei bestimmten Erkrankungen auch einen medizinischen Nutzen aufweist, dürfte inzwischen vielen Menschen bekannt sein. Vor diesem Hintergrund können Erkrankte unter gewissen Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Erwerb und Konsum von Cannabisblüten erhalten.
Über eine solche Erlaubnis verfügend, begehrte die unter chronischen Schmerzen leidende Klägerin im zugrunde liegenden Sachverhalt, die therapeutisch notwendige Menge an Cannabis selbst anpflanzen und verarbeiten zu dürfen. Denn die Kosten des Erwerbs würden von der Krankenversicherung nicht übernommen und könnten von ihr selbst nicht gedeckt werden. Die Genehmigung zum Selbstanbau wurde jedoch verweigert, weshalb die Frau erfolgreich klagte.
Das Verwaltungsgericht führte aus, dass die Genehmigung zum Selbstanbau grundsätzlich einer eingehenden Prüfung des Einzelfalls bedarf.
Vorliegend war die Genehmigung zu erteilen, zumal die Produktion in der Wohnung verhindert, dass unbefugte Dritte sich Zugriff auf die Pflanzen verschaffen können.
Verwaltungsgericht Köln, Urteil VG K 7 K 4447 11 vom 08.07.2014
Normen: §§ 3 II, 5 I Nr.6 BtMG