Verurteilung eines Jugendlichen zur langer Haftstrafe bestätigt

Der BGH bestätigt hohe Haftstrafe für einen jugendlichen Messerstecher.

In dem entschiedenen Fall, wurde der zur Tatzeit 16 jährige Jugendliche wegen Mordes erstinstanzlich zu einer Haftstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Verurteilung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Der Angeklagte und das später getötete 17 jährige Opfer - die Beteiligten kannten sich bis dato nicht - waren zur Karnervalszeit zunächst in eine verbale Auseinandersetzung verwickelt. Sowohl Tatopfer als auch Täter standen unter Alkoholeinfluss. Die Anfeindungen nahmen zu und in der Folge kam es zu leichten Schubsern zwischen den Beteiligten. Als die Auseinandersetzung schließlich abebbte und das spätere Tatopfer nicht mehr mit einem Angriff durch sein Gegenüber rechnete, zog der Angeklagte plötzlich und ohne Vorwarnung ein Klappmesser aus seiner Tasche und versetzte dem Tatopfer einen wuchtigen Stich in den Unterbauch. Der Messerstich durchtrennte die Beckenschlagader des Opfers und schlitze die äußere Beckenvene auf. Dabei wurde auch der Dünndarm an zwei Stellen durchtrennt. Das Opfer erlitt dadurch innerhalb kürzester Zeit einen großen Blutverlust. Obwohl das Opfer sofort in eine Notfallklinik verbracht wurde und Notoperiert wurde, verstarb es noch in der Nacht aufgrund seiner schweren Verletzungen. Das Landgericht hat die Tat als heimtückisch eingestuft und den Täter wegen Mordes verurteilt. Insbesondere versah sich das Opfer keines Angriffes mehr auf sein Leben, da es zum Zeitpunkt des Angriffs bereit davon ausging, dass die Auseinandersetzung beendet sei, mithin traf ihn der Angriff völlig unerwartet.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 1 Str 547 17 vom 18.12.2017
Normen: JGG § 17
[bns]
 
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