Mann attackiert Tafelmitarbeiter
Der Angeklagte wurde zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte, der staatliche Unterstützung bezog, die Tafel aufgesucht, um für sich und seine Frau Lebensmittel zu besorgen. Als er anfing einen aufgestellten Brotkorb zu durchwühlen, obwohl eine Selbstbedienung bei der Tafel nicht gestattet ist, wurde er von einer Mitarbeiterin aufgefordert, dies zu unterlassen. Daraufhin attackierte der Angeklagte die Mitarbeiterin der Hilfsorganisation. Als ihr ein Kollege zu Hilfe eilte, schlug und spuckte der Angeklagte diesem ins Gesicht. Zudem spuckte er verschiedene Lebensmittel in der Auslage an, die daraufhin entsorgt werden mussten.
Der bereits vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde strafschärfend berücksichtigt, dass das mehrfache Anspucken die Ehre des Tafelmitarbeiters besonders verletzt habe.
Der bereits vorbestrafte Angeklagte wurde wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Dabei wurde strafschärfend berücksichtigt, dass das mehrfache Anspucken die Ehre des Tafelmitarbeiters besonders verletzt habe.
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 4 RVs 19 18 vom 06.03.2018
Normen: § 349 II StPO