Häftling begeht Mord während seines Freigangs

Vollzugslockerungen dürfen nicht leichtfertig gewährt werden.

Das Landgericht Limburg hat zwei Justizvollzugsbeamte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Die Justizvollzugsbeamten waren für die Verlegung eines Häftlings in den offenen Vollzug verantwortlich. Dieser fuhr bei seinem letzten Freigang ohne Führerschein Auto und verursachte bei der Flucht vor der Polizei einen Verkehrsunfall, bei dem eine junge Frau ums Leben kam. Der Häftling wurde wegen vorsätzlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Justizvollzugsbeamten hätten sich in außergewöhnlichem Maße sorgfaltswidrig verhalten, so die Richter. Der Häftling hatte in der Vergangenheit zahlreiche schwere Verkehrsdelikte begangen und sei offensichtlich unbelehrbar gewesen.
 
LG Limburg, Urteil LG Limburg 5 KLs 3 Js 11612 16 vom 07.06.2018
Normen: § 222 StGB, § 10 StVollzG
[bns]
 
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