OLG Saarbrücken zu den Grenzen der Kunstfreiheit

Liegestütze auf einem Kirchenaltar stören die Religionsausübung.

Im vorliegenden Fall machte ein Künstler auf dem Altar einer geweihten katholischen Kirche Liegestütze, um dadurch in einem Video seine kritische Haltung gegenüber dem Leistungsdruck der heutigen Gesellschaft auszudrücken. Dadurch hat er sich nach Auffassung des Landgerichts wegen Störung der Religionsausübung und Hausfriedensbruch strafbar gemacht. Sein Verhalten war auch nicht von seinem Grundrecht auf Kunstfreiheit gedeckt. Er hätte die Videoinstallation auch in einer entweihten Kirche oder auf einem nachgebauten Altar vornehmen können.
 
OLG Saarbrücken, Urteil OLG Saarbruecken Ss 104 17 4 18 vom 15.05.2018
Normen: GG Art. 4 Abs 1, GG Art. 4 Abs 2, GG Art. 5 Abs 3 S 1, StGB § 123 Abs 1, StGB § 167 Abs 1 Nr 2
[bns]
 
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