Eindringen in Putenstall ist Hausfriedensbruch

Das OLG Stuttgart sah keinen rechtfertigenden Notstand eines Tierrechtlers.

Im vorliegenden Fall waren drei Tierrechtler in einen Putenstall eingedrungen, um die Zustände der Massentierhaltung zu dokumentieren und so die Öffentlichkeit aufzurütteln. Dies stellt nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgart jedoch keinen rechtfertigenden Notstand dar. Das Gericht wies die Revision eines der Aktivisten daher zurück. Das Landgericht hatte ihm bereits im Mai letzten Jahres wegen Hausfriedensbruch verurteilt.
 
OLG Stuttgart, Urteil OLG Stuttgart 2 Rv 25 Ss 145 18 vom 04.09.2018
Normen: § 123 StGB
[bns]
 
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