BGH zur Schuldunfähigkeit
Wann ist die Schuld eines Täters ausgeschlossen oder erheblich vermindert? In diesem Urteil nahm der Bundesgerichtshof zu der Frage Stellung, wie die Prüfung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder gemäß § 21 StGB erheblich vermindert war, zu erfolgen ist.
Zunächst ist hierfür zu klären, ob beim Angeklagten eine psychische Störung eines gewissen Ausmaßes vorliegt. Anschließend erfolgt die Untersuchung des Ausprägungsgrades der Störung sowie deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Angeklagten. Dessen psychopathologischen Verhaltensmuster müssen zur Tatzeit seine psychische Funktionsfähigkeit beeinträchtigt haben.
BGH, Urteil BGH 1 StR 457 18 vom 24.10.2018
Normen: § 20 StGB; § 21 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO