Nachhaltige Traumatisierung als Körperverletzung
Ist eine Vergewaltigung auch regelmäßig eine Körperverletzung? Eine körperliche Misshandlung im Sinne einer Körperverletzung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
Trägt das Opfer einer Vergewaltigung keinerlei körperliche Auffälligkeiten oder Verletzungen davon, muss das Vorliegen einer Körperverletzung regelmäßig abgelehnt werden. Bei einer infolge der Tat entstandenen nachhaltigen Traumatisierung des Opfers muss der Täter diesbezüglich zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben, um ihn wegen Körperverletzung zu bestrafen.
BGH, Urteil BGH 2 StR 562 18 vom 05.02.2019
Normen: § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 223 Abs. 1 Alt. 1 StGB