BGH zur Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole nach § 90a StGB
Die Strafbarkeit von § 90a StGB darf nicht zu einer Immunisierung des Staates gegen Kritik führen.
§ 90a StGB schützt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und ihrer verfassungsmäßigen Ordnung. Die Strafnorm ist dabei jedoch nicht so weit auszulegen, dass sie zu einer Immunisierung des Staates gegen Kritik und Ablehnung führt. Ist auf Seiten des Angeklagten ein Grundrecht - wie im vorliegenden Fall die Kunstfreiheit - betroffen, muss dieses mit dem von § 90a StGB geschützten Rechtsgut einzelfallbezogen abgewogen werden.
BGH, Urteil BGH 3 StR 27 18 vom 30.10.2018
Normen: § 90a StGB; § 130 StGB; Art. 5 Abs. 2, Abs. 3 GG; Art. 1 Abs. 1 GG