BGH zum Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter muss zeigen, dass er die Verantwortung übernimmt.

Ein Täter-Opfer-Ausgleich erfordert einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer. Dieser muss dabei auf einen umfassenden Ausgleich der Folgen, die durch die vom Täter begangene Straftat verursacht wurden, gerichtet und Ausdruck der ?Übernahme von Verantwortung? sein. Sind die Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs erfüllt, kann das Gericht die Strafe mildern oder sogar von Strafe absehen.
 
BGH, Urteil BGH 1 StR 591 18 vom 24.01.2019
Normen: § 46a Nr. 1 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular