BGH zum Mord aus Heimtücke
Wann nutzt der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst aus? Das Mordmerkmal der Heimtücke setzt voraus, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausnutzt.
Dafür reicht das Bewusstsein, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff auf Leib und Leben schutzlosen Menschen zu überraschen, des Täters bereits aus. Eine Spontanhandlung des Täters schließt dieses Bewusstsein nicht aus, solange er die Fähigkeit behält, die Tatsituation und ihre Bedeutung für das Opfer realistisch einschätzen zu können.
BGH, Urteil BGH 2 StR 530 18 vom 22.05.2019
Normen: § 20 StGB; § 21 StGB; § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB