Aussage gegen Aussage

Ein sächliches Beweismittel steht einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation entgegen.

Das Kammergericht Berlin hat zu der Frage Stellung genommen, wann tatsächlich ein Fall einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt. Grundsätzlich ist eine solche dann gegeben, wenn die Tatschilderung des Zeugen von der des Angeklagten abweicht und nicht zusätzlich auf weitere unmittelbar tatbezogene Beweismittel zurückgegriffen werden kann. Bei einer Körperverletzung kann dies zum Beispiel ein Krankenhausbericht sein, der die vom Zeugen behaupteten Verletzungsfolgen bescheinigt.
 
KG, Urteil KG 3 Ss 58 19 vom 07.08.2019
Normen: § 223 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
[bns]
 
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