Illegaler Waffenbesitz gerechtfertigt?
Der illegale Erwerb und Besitz einer Waffe kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.
Der Bundesgerichtshof hat sich im vorliegenden Fall mit der Frage beschäftigt, wann ein Verstoß gegen das Waffengesetz durch Notwehr gerechtfertigt ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Verstoß unmittelbar mit einer ebenfalls durch Notwehr gerechtfertigten, mittels der Waffe begangenen Verletzungshandlung zusammenfällt. Lagen bereits vor der Notwehrlage die Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes, wie zum Beispiel ein rechtfertigender Notstand vor, kann der Verstoß gegen das Waffengesetz auch zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt sein.
BGH, Urteil BGH 3 StR 400 18 vom 20.02.2019
Normen: § 32 StGB; § 34 StGB; § 35 StGB; § 52 StGB; § 52 WaffG