BGH zum Heimtückemord
Kann ein Mord aus Mitleid ein Heimtückemord sein? Im vorliegenden Fall tötete ein Mann seine schwerkranke Ehefrau im Schlaf, um ihr ein Leben im finanziellen Ruin zu ersparen, der dem Ehepaar aufgrund der Spielsucht des Ehemannes sowie dem Verlust seiner Arbeitsstelle drohte.
Das Landgericht Dresden sah darin keinen Mord aus Heimtücke, da der Ehemann aufgrund seines Tötungsmotives nicht in feindseliger Willensrichtung gehandelt habe. Dies sah der Bundesgerichtshof jedoch anders: Der Ehemann hätte seine Frau fragen müssen, ob sie wirklich aus dem Leben scheiden wolle. An einer feindseligen Willensrichtung fehle es daher nicht. Der Bundesgerichtshof wies die Sache damit zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurück.
BGH, Urteil BGH 5 StR 128 19 vom 19.06.2019
Normen: § 211 StGB; § 212 StGB