BGH zur Bedrohung
Wie ist das Verhältnis der Bedrohung zur Vollendung bzw.
zum Versuch des angedrohten Verbrechens? Im vorliegenden Fall hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, wie eine Bedrohung konkurrenzrechtlich zu der Vollendung bzw. dem Versuch des angedrohten Verbrechens steht. Nach der Auffassung des BGH stehen die Bedrohung und das angedrohte Verbrechen in Gesetzeskonkurrenz zueinander, sofern sie zeitlich unmittelbar aufeinandertreffen. Die Bedrohung tritt daher hinter dem angedrohten Verbrechen zurück.
BGH, Urteil BGH 1 StR 355 19 vom 23.10.2019
Normen: § 241 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 50 StGB