BGH zur konkurrenzrechtlichen Bewertung von mehreren Vermögensverfügungen im Rahmen des Betruges
Wie sind mehrere Vermögensverfügungen, die auf dem selben Irrtum beruhen, konkurrenzrechtlich einzuordnen? Liegen im Rahmen des Betrugs mehrere täuschungsbedingte Vermögensverfügungen vor, stellt sich die Frage, ob sich daraus auch mehrere Betrugtaten ergeben.
Entscheidend ist, ob die Vermögensverfügungen auch auf der gleichen Irrtumserregung beruhen. Ist dies der Fall, liegt rechtlich lediglich eine Tat vor.
BGH, Urteil BGH 2 StR 337 19 vom 09.10.2019
Normen: § 263 StGB; § 70 StGB