BGH zum Kontoeröffnungsbetrug
Wann liegt ein Kontoeröffnungsbetrug gegenüber der Bank vor? Bei einem Kontoeröffnungsbetrug kann ein Schaden in Form einer Vermögensgefährdung bereits dann gegeben sein, wenn der Täter bei einer Bank ein Konto eröffnet, indem er dieser einen gefälschten Ausweis vorlegt und über seine Zahlungswilligkeit täuscht und ihm daher antragsgemäß Kreditkarten oder EC-Karten überlassen werden bzw.
wenn dem Täter ein Überziehungskredit eingeräumt wird. Bei EC-Karten liegt jedoch nur ein solcher Schaden vor, wenn die Bank eine Garantie für die Zahlung übernommen hat. Ansonsten ist der etwaig Geschädigte der jeweilige Geschäftspartner.
BGH, Urteil BGH 2 StR 83 19 vom 08.10.2019
Normen: StGB § 263