BGH zum Mord aus politischer Tatmotivation
Ist eine politische Tatmotivation ein niedriger Beweggrund? Erfolgt die Tötung eines anderen Menschen aus einem niedrigen Beweggrund, handelt es sich dabei um einen Mord.
Ein Beweggrund ist niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert ist und auf tiefster Stufe steht.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshof stellt eine politische Tatmotivation einen niedrigen Beweggrund dar, da die Tötung von politischen Gegnern eine bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung darstellt. Dies ist mit der Rechtsordnung unvereinbar. Einzige Ausnahme stellt die Ausübung des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG dar.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshof stellt eine politische Tatmotivation einen niedrigen Beweggrund dar, da die Tötung von politischen Gegnern eine bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung darstellt. Dies ist mit der Rechtsordnung unvereinbar. Einzige Ausnahme stellt die Ausübung des Widerstandsrechts aus Art. 20 Abs. 4 GG dar.
BGH, Urteil BGH StB 21 19 vom 22.08.2019
Normen: § 112 StPO; § 120 Abs. 2 GVG; § 211 StGB; § 27 StGB