BGH zum Mord aus niedrigen Beweggründen
Wann ist ein Tatmotiv als niedrig einzustufen? Ein Mord erfolgt aus niedrigen Beweggründen, wenn diese nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deswegen besonders, das bedeutet in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind.
Bei der Frage, ob dies der Fall ist, muss eine Gesamtwürdigung aller äußeren sowie inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erfolgen. Ein Beweggrund gilt nicht als niedrig, wenn er nicht jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrt.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 1 StR 370 19 vom 12.11.2019
Normen: § 211 StGB