BGH zum Computerbetrug
Im vorliegenden Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit der konkurrenzrechtlichen Beurteilung von mehreren unberechtigten Einsätzen einer fremden Bankkarte.
In dieser Angelegenheit hob der Angeklagte mit einer fremden Bankkarte innerhalb kürzester Zeit mehrfach unberechtigt Geld von demselben Bankautomaten ab. Nach der Auffassung des BGH stellen die Abhebungen keine selbstständigen Taten dar. Sie sind daher als als Teile einer einheitlichen Tat zu betrachten.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH 3 StR 475 19 vom 04.02.2020
Normen: § 263a StGB; § 52 StGB