BGH zum fehlgeschlagenen Versuch
Wann ist ein Versuch fehlgeschlagen? Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein fehlgeschlagener Versuch in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Täter nach Misslingen des zunächst von ihm vorgestellten Tatablaufs feststellt, dass er die Tat mit den bereits eingesetzten oder naheliegenden Mitteln nicht mehr vollenden kann.
Außerdem ist ein Versuch fehlgeschlagen, wenn der Täter die Herbeiführung des Taterfolgs nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung für schlichtweg nicht mehr möglich hält. Ist tatsächlich oder nach dem Vorstellungsbild des Täters, für die Vollendung der Tat ein erneutes Ansetzen notwendig, das etwa mit einer zeitlichen Zäsur verbunden wäre, ist ebenfalls ein Fehlschlag anzunehmen.
BGH, Urteil BGH 1 StR 637 19 vom 29.01.2020
Normen: § 22 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB