BGH zur Beihilfe durch berufsneutrales Handeln
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, wann ein Rechtsanwalt zu den rechtswidrigen Taten seines Mandanten Beihilfe leistet.
Einem Rechtsanwalt müsse es nach Auffassung des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofs erlaubt sein, aus seiner Sicht zweifelhafte Forderungen für seine Mandanten geltend zu machen. Schließlich sei es die Aufgabe eines Rechtsanwalts als Organ einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege, die Interessen seiner Mandaten zu vertreten. Dies entspräche auch dem Interesse der Allgemeinheit.
BGH, Urteil BGH 1 StR 391 19 vom 23.04.2020
Normen: § 2+K4:L257 Abs. 1 StGB; § 263 StGB