BGH zur gefährlichen Körperverletzung
Wann liegt eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung vor? Der Bundesgerichtshof hat sich in dieser Angelegenheit mit der Frage beschäftigt, ob das Drücken eines Kissens auf das Gesicht des Opfers eine gefährliche Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung darstellt.
Maßgeblich ist nach der Auffassung des dritten Strafsenats dabei die Stärke sowie die Dauer der Einwirkung auf die Atmungsfähigkeit des Opfers. Können diese unter den konkreten Umständen grundsätzlich den Tod des Opfers verursachen, ist eine lebensgefährliche Behandlung zu bejahen.
BGH, Urteil BGH 3 StR 51 20 vom 28.04.2020
Normen: § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB