BGH zur Mittäterschaft
Ist eine Mittäterschaft ohne objektiven Tatbeitrag möglich? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mittäterschaft ausscheidet, wenn der Tatbeteiligte keinen objektiven Beitrag zur rechtswidrigen Tat leistet.
Dies gilt selbst dann, wenn der Beteiligte ein persönliches Interesse an der Tat hat, von der Tat vor dessen Ausübung Kenntnis erlangt hat und sich selbst als Mittäter auffasst. In derartigen Fällen kommt lediglich eine Strafbarkeit wegen Beihilfe in Betracht.
BGH, Urteil BGH 6 StR 22 20 vom 21.04.2020
Normen: § 25 Abs. 2 StGB