OLG Köln zur Volksverhetzung
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass eine pauschale Verunglimpfung von Frauen eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung begründen kann.
Im vorliegenden Fall veröffentlichte und verbreitete der Angeklagte mehrfach Beiträge, in dem Frauen als Menschen zweiter Klasse bezeichnet und allein auf ihre Fortpflanzungsfähigkeit reduziert wurden. Er sprach sich außerdem dafür aus, das Wahlrecht für das weibliche Geschlecht abzuschaffen. Durch seine Aussagen würdigte er Frauen auf besondere Art und Weise herab, zum Beispiel hieß es in einem Beitrag: ?Männer sind Menschen im eigentlichen Wortsinne. Weiber nehmen am Menschsein zwar teil, aber sie repräsentieren den Menschen nicht. Man kann das vergröbert auch so ausdrücken: Weiber sind Menschen zweiter Klasse. - Oder: Weiber sind minderwertige Menschen?. Für seine Äußerungen wurde der Angeklagte vom Amtsgericht Bonn wegen Volksverhetzung verurteilt.
Auf die Berufung des Angeklagten hin, hatte ihn das Landgericht Bonn freigesprochen. Das Oberlandesgericht Köln hob diesen Freispruch nun auf, da es davon ausgeht, dass der Angeklagte den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt hat. Die Angelegenheit wurde daher zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Auf die Berufung des Angeklagten hin, hatte ihn das Landgericht Bonn freigesprochen. Das Oberlandesgericht Köln hob diesen Freispruch nun auf, da es davon ausgeht, dass der Angeklagte den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt hat. Die Angelegenheit wurde daher zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 1 RVs 77 20 vom 09.06.2020
Normen: § 130 StGB