Wann liegt die Verabredung zu einem Verbrechen vor?

Wie konkret muss die Verabredung zu einem Verbrechen sein? Eine strafbare Verabredung zu einem Verbrechen liegt nur vor, wenn die Tat durch die Täter in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert wurde.

Die Abklärung aller Einzelheiten der Tat ist für eine Strafbarkeit jedoch nicht erforderlich. Wie weit die Planung konkretisiert sein muss, ist von der Art der Straftat abhängig.
 
BGH, Urteil BGH 1 StR 586 19 vom 01.04.2020
Normen: § 30 Abs. 2 StGB
[bns]
 
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