BGH zur unbefugten Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten
Es kommt darauf an, ob die Bestellung computergestützt abgegeben wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das unbefugte Verwenden von Konto- bzw. Kreditkartendaten einen Computerbetrug darstellen kann. Hierfür ist erforderlich, dass ein vermögensrelevanter Datenverarbeitungsvorgang beeinflusst wird. Wird dagegen ein Mensch getäuscht, liegt kein Computerbetrug vor.
BGH, Urteil BGH 3 StR 94 20 vom 20.08.2020
Normen: § 263a StGB; § 55 StGB; § 318 StPO