OLG Dresden zur Kaufpreisminderung in Folge des VW-Abgasskandals

Der Käufer hat die Darlegungs- und Beweislast.

Im vorliegenden Fall befürchtete der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Wagens, dass das installierte Software-Update zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch oder zu weiteren Fahrzeugmängeln führe. Diese vagen Vermutungen reichen jedoch nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden nicht für die Begründung einer Kaufpreisminderung aus. Der Käufer müsste stattdessen konkret darlegen und beweisen, dass das Software-Update negative Auswirkungen habe.
 
OLG Dresden, Urteil OLG Dresden 10 U 1561 17 vom 01.03.2018
Normen: § 434 I 2 Nr. 2 BGB
[bns]
 
schließen ×

Kontakt

Rechtsanwälte Schild & Collegen

 Maelostraße 2
 45894 Gelsenkirchen

 0209 386110
 0209 3861122

 info@schild-collegen.de


Kontaktformular