OLG Köln zur Nachbesserungsfrist im VW-Abgasskandal

Eine Frist von sieben Wochen kann bereits angemessen sein.

Im vorliegenden Fall hatte das OLG Köln darüber zu entscheiden, ob eine siebenwöchige Frist zur Nachbesserung eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs angemessen ist. Dabei sei dem Käufer ein unabsehbares Warten auf eine Nachbesserung selbst dann nicht zumutbar, wenn er das Fahrzeug bis dahin uneingeschränkt nutzen könne, da ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug bekanntlich schwerer zu veräußern sei als ein sachmangelfreies Fahrzeug. Zudem sei zugunsten des Käufers zu berücksichtigen, dass er bis zum Fristablauf das Insolvenzrisiko der Volkswagen AG trage. Im vorliegenden Fall erachtete das Gericht daher eine Frist von sieben Wochen als angemessen.
 
OLG Köln, Urteil OLG Koeln 27 U 13 17 vom 28.05.2018
Normen: § 323 Abs. 1 BGB
[bns]
 
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