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Eine Ausnahme von diesem Grundsatz greift jedoch dann, wenn die Verletzungen auch beim Tragen geeigneter Schutzkleidung vermieden werden können.
Landgericht Köln, Urteil vom 15.05.2013
Einem unter einer Persönlichkeitsstörung leidenden Stalker darf der Führerschein entzogen werden, da das hieraus resultierende Fahrverhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen kann.
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 08.07.2013
Verliert ein Kraftfahrer in Folge einer privaten Trunkenheitsfahrt seinen Führerschein ist sein Arbeitgeber zur ordentlichen Kündigung berechtigt.
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011
Ein Radfahrer ohne Helm trägt zumindest eine Mitschuld an unfallbedingten Kopfverletzungen.
Die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist in den AGB eines Gebrauchtwagenhändlers ist ungültig, wenn davon nicht zumindest die im gesetzlichen Klauselverbot genannten Ansprüche ausgenommen sind.
Regelungen in Kraftfahrzeug-Leasingverträgen, die die bei Beendigung des Leasingvertrages erreichte Kilometerlaufzahl auf eine bestimmte Summe beschränken und regeln, dass das Fahrzeug frei von Schäden und in einem vertragsgemäßen Erhaltungszustand verkehrs- und betriebssicher zurüchzugeben ist, sind als Regelungen über einen leasingtypischen Minderwertausgleich mit Amortisationsfunktion anzusehen und nicht als vertraglicher Schadensersatzanspruch.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2012
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung muss die Regulierung eines Versicherungsschadens nicht mit ihrem Versicherungsnehmer abstimmen.
Amtsgericht München, Urteil vom 04.09.2012
Preisabsprachen zwischen Versicherungen und KFZ-Werkstätten über Reparaturkosten für die versicherten Fahrzeuge stellen eine wettbewerbswidrige und damit verbotene Handlung dar.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.03.2013
Baufirmen müssen aufgestellte Bauzäune gegen sämtliche Witterungsbedingungen sichern und eine ordnungsgemäße Sicherung durch beauftragte Dritte kontrollieren.
Amtsgericht München, Urteil vom 26.04.2012
Überlässt der Halter sein Fahrzeug einer anderen Person zur Benutzung im Straßenverkehr, ist er Zustandsstörer, wenn es unberechtigt auf einem fremden Grundstück abgestellt wird.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.09.2012
 
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